
In der osthessischen Gemeinde Schenklengsfeld hat dem Vornehmen nach alles andere als das Wohl des Bürgers im Auge, soll er doch ein etwas anderer Bürgermeister sein Amt zum Nachteil und Schaden von Bürgern ausüben und sich bei seiner Waltung und Einwirkung ganz ungewöhnlicher Methoden zu bedienen weiß. Das Wohl des Bürgers ist dort offensichtlich nur dasjenige, was seinen Vorstellungen entspricht, welche sich an seinen ganz persönlichen Zwecken bemessen.
Die Person soll der Herr über einé Truppe junger Männer sein - im Ort wird auch von Kirmestruppe gesprochen - welcher er sich immer wieder und über einen langen Zeitraum für seine Zwecke gefügig gemacht und für seine persönlichen verbrecherischen Ziele instrumentalisiert haben. Dabei weiß er sich für seine Zwecke trefflich gefügig gemachter Handlanger, zumal junge Menschen darunter, zu bedienen. Es soll den Amträger beträchtliche Zeit, Geld und Mühen gekosten haben, diesen geselligen Freundeskreis aufzubauen, zu fördern und zu finanzieren, welchen er nun gezielt für seine persönlichen Zwecke einzusetzen weiß.
Der dubiose und abwegige Amtsinhaber, der offenbar vor nichts zurückschreckt, glaubt Nachbarn - sofern sie aus seiner Sicht günstige Lage und einer seiner Kirmesburschen dort wohnt - einnehmen, gefügig machen und für seine verbrecherischen Ziele instrumentalisieren zu müssen. Menschen aus der Gemeinde, welcher er vorsteht, sind dabei für die skrupellose Person regelmäßig dann von besonderem Interesse, sofern sie eine bevorzugte Wohnlage zu dem von ihm nicht beliebten Personen einnehmen, damit sie vor deren Häusern als Unruhestifter auftreten und Quelle des ewigen Verdrusses fungieren können.
Als besonders Umriebbiger seiner Handlanger soll sich dabei ein 21-Jähriger Kirmesbursche aus der Straße, in der dank seiner Einwirkung das Glück vollkommen abhanden gekommen ist, hervortun, welcher für die Person ebenfalls aufgrund der räumlichen Wohnlage zu einer Person von besonderem Interesse, welchen er als ewigen Provokateur einzusetzen pflegt für seine Zwecke allzugern und bevorzugt zu mißbrauchen pflegt. Diesem traurigen und auch finanziell gefügig gemachten Handlanger scheint man noch erklären zu müssen, daß ein Nachbar nicht dazu da ist, auf Geheiß Provokation bis zum Abwinken vor der Haustür zu betreiben.
Zudem soll der skrupelose Beschuldigte Verwahrlosung als munteres Gesellschaftsspiel betreiben, bei dem jeder junge Mann aus der Gemeinde gerne mitmachen kann, sofern er mobil mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist.
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